Volksmotion «Sichere Schulhausplätze in Ostermundigen»

Kein unbefugter motorisierter Individualverkehr zu Unterrichtszeiten
Volksmotion

Die Gemeinde Ostermundigen stellt sicher, dass die Schulhausplätze in Ostermundigen für den motorisierten Individualverkehr zu Unterrichtszeiten nicht zugänglich sind. Er erlässt ein Verbot und setzt dieses durch.

Davon ausgenommen sind Personen, welche in den Schulgebäuden arbeiten (insb. Lehrpersonen) oder zur Verrichtung ihrer Arbeit zwingend Zugang auf das Schulhausareal brauchen. 

Ausgangslage

Die Schulhausplätze Bernstrasse und Mösli werden heute als öffentliche Parkplätze benutzt und dies auch während den Schultagen zu Unterrichtszeiten. Der motorisierte Individualverkehr auf diesen Schulplätzen ist zahlreich und führt zu gefährlichen Situationen für die Schülerinnen und Schüler.

 

Begründung für die Volksmotion

Die aktuelle Verkehrsregelung ermöglicht bei gewissen Schulhäusern den Zugang mit Autos zu Unterrichtszeiten; insbesondere an den Schulen Bernstrasse und Mösli. Das führt dazu, dass Eltern mit dem Auto und den Kindern bis auf den Schulhaus- und Pausenplatz vorfahren. Der Schulhaus- und Pausenplatz wird zudem von der Bevölkerung als Parkplatz verwendet. 

Diese Regelung gefährdet die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulhaus- und Pausenplatz. Sie fördert geradezu, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, was im dicht besiedelten Ostermundigen unnötig ist. Elterntaxis sind aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll, da dem Kind dadurch wertvolle Erlebnisse auf dem Schulweg verwehrt werden. 

Diese Volksmotion erteilt der Gemeinde Ostermundigen den verbindlichen Auftrag, für alle Schulhäuser den Zugang des motorisierten Individualverkehrs auf die Schulhausareale (Bild 2-5) und Pausenplätze an Werktagen von 7.00 bis 17.00 Uhr zu unterbinden. Personen, welche in den Schulgebäuden arbeiten (insb. Lehrpersonen) oder zur Verrichtung ihrer Arbeit zwingend Zugang auf das Schulhausareal brauchen, ist dieser zu ermöglichen. Ausserhalb der genannten Zeiten und an Samstagen und Sonntagen können die Schulhausareale und Pausenplätze für den motorisierten Individualverkehr geöffnet werden. Die Gemeinde Ostermundigen sorgt für die Umsetzung der Massnahmen und deren Kontrolle.

 

 Ziele: 

  • Dem motorisierten Individualverkehr wird der Zugang auf die Schulhaus- und Pausenplätze an Werktagen von 7.00 bis 17.00 Uhr verboten. 
  • Personen, welche in den Schulgebäuden arbeiten (insb. Lehrpersonen) oder zur Verrichtung ihrer Arbeit zwingend Zugang auf das Schulhausareal brauchen, ist dieser zu gewähren. 
  • Ausserhalb der genannten Zeiten und an Samstagen und Sonntagen können die Schulhaus- und Pausenplätze für den motorisierten Individualverkehr geöffnet werden. 
  • Die Gemeinde Ostermundigen sorgt für die Umsetzung der Massnahmen und deren Kontrolle. 

 

Diese Massnahmen führen zu mehr Sicherheit auf den Schulhaus- und Pausenplätzen; für unsere Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Ostermundigen!

Unterschriftenbogen

Schulanlage Mösli